Zuschüsse und Fördermöglichkeiten

Qualität ist uns wichtig!

Qualitätssiegel der zbbDies wurde auch von externer Stelle geprüft und mit Bestnote ausgezeichnet. Die Akademie ist Träger des Qualitätssiegels Handel durch die Zentralstelle für Berufsbildung.
QM-Systeme sind Voraussetzung für die Anerkennung von Förderungen. Sie profitieren davon, indem Sie Seminarzuschüsse über einige Ministerien beantragen können!

Fördermöglichkeiten für Ihre Weiterbildung

Zuschüsse vom Staat und dem Europäischen Sozialfond für berufliche Fortbildung. Der Staat fördert bis 50 % der Seminargebühr – maximal 500 EUR! Teilnehmer/innen aus NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen können Bildungsprämien in Form von Bildungs- bzw. Qualifizierungsschecks nutzen: Infos unter:

  • www.qualifizierungsschecks.de;
  • www.bildungsscheck.nrw.de,
  • www.qualischeck.rlp.de
Wenn Sie in Niedersachsen in einem kleinen oder mittleren Unternehmen arbeiten und die Fortbildung Ihrem Beruf dient, können Sie über das IWIN-Programm höhere Zuschüsse beantragen. Infos unter: www.iwin-niedersachsen.de. Bundesweit können Geringverdiener bis 25.600 EUR/Jahr die Bildungsprämie nutzen. NEU: Seit 01.01.2010 bis 500 EUR oder 50% der Seminargebühr. Infos unter www.bildungspraemie.info . Einige Zuschüsse gelten auch für Existenzgründer/innen.

Förderung durch Rehabilitation
Teilnehmer an Reha-Maßnahmen können von der LVA, Berufsgenossenschaft oder der Deutschen Rentenversicherung - BUND gefördert werden.

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Ausscheidende Zeitsoldaten können eine Förderung für Seminare bekommen. www.terrwv.bundeswehr.de

Begabtenförderung der IHK
Die Besten eines Abschlusslehrgangs erhalten ein Stipendium für Fortbildungen. Bsp. IHK-Kaufleute.

Finanzamt
Die Aufwendungen für den Besuch von Seminaren, die der beruflichen Fortbildung dienen, können als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben steuermindernd abgesetzt werden. Dazu gehören Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren, Lehrmittel und Fahrtkosten. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder Finanzamt.

Arbeitgeber
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob dieser Ihre Fortbildung unterstützt, wenn Sie diese beruflich nutzen können.

Krankenkassenzuschuss
Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob Sie Zuschüsse zur Seminargebühr erstattet bekommen, wie bspw. „60+ Vitalität und Lebensfreude“.
Betroffene können u. U. sich von ihrem Arzt eine Beratung verschreiben lassen; bspw. für das Seminar „Richtige Ernährung bei Zöliakie und Sprue“.

Treuebonus
Kennen Sie die Aktion „Kunden-werben-Kunden“? Wenn Sie bereits Kunde sind und einen Neukunden für die Akademie begeistern, bedanken wir uns mit 25 € je Seminar und mit 50 € je Ausbildung bei Ihnen. Fordern Sie unsere Werbegutscheine an.

Sie haben bereits eine Ausbildung und möchten eine zweite Ausbildung an der Akademie besuchen? Sie erhalten einen Nachlass, wenn sich Seminartage der Ausbildungen überschneiden, bspw. Gesundheitsberater/in und Ernährungscoach-IHK oder Ernährungsberater/in für Kinder.

Förderungen für Führungskräfte im Einzelhandel
Angestellte und Inhaber/innen von kleinen und mittelständischen Unternehmen können für berufliche Fortbildungsseminare Zuschüsse erhalten.

Gerne beraten wir Sie zu aktuellen Fördermöglichkeiten unter Tel. 06172-3009-811.


Termine 2010
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